Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zur Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt das BMAS bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) zur Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums Vorgaben für die Berechnungen zu machen (z. B. zur Zusammensetzung der Referenzgruppe, zum sicheren Ausschluss der verdeckt Armen aus der Referenzgruppe), die über die Vorgaben bei der vergangenen Berechnung hinausgehen?<br /> <br /> Wie gedenkt das BMAS bei der Ermittlung des soziokulturellen Existenzminimums bei der Auswertung der EVS dem Umstand Rechnung zu tragen, dass im Zuge von politischen Beschlüssen die Strom- und Energiekosten in Zukunft deutlich steigen werden, dies aber bei der Ermittlung der Ausgaben in der EVS noch nicht berücksichtigt werden konnte?