Ausweitung von Drohnen-Verbotszonen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, vor dem Hintergrund der gestiegenen sicherheitsrelevanten Gefährdungslage durch den illegalen Einsatz von Drohnen die bestehenden Regelungen zu Verbotszonen für unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) auszuweiten, und wenn ja, anhand welcher Kriterien sollen Flugverbote über kritischen Infrastrukturen sowie weiteren für die nationale Sicherheit relevanten Standorten wie Unternehmen der Verteidigungsindustrie in eine solche Erweiterung einbezogen werden (bitte begründen)?