Ausweitung des Zeugnisverweigerungsrechts für bestimmte Berufsgruppen auf Fanprojekt-Mitarbeiter
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu einer Ausweitung des § 53 Absatz 1 der Strafprozessordnung auf Mitarbeitende von Fanprojekten im Netzwerk "Koordinierungsstelle Fanprojekte" angesichts des Urteils des Amtsgerichts Karlsruhe (Urt. v. 28. Oktober 2024, Az. 17 Cs 530 Js 45512/23) vor dem Hintergrund der sensiblen Sozialarbeit und des engen Vertrauensverhältnisses, welches zwischen Fanprojekten und Fanszenen besteht, und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung jenseits der anteiligen Finanzierung aus Bundesmitteln des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend konkret, um ihre Koalitionsvereinbarung, die Koordinierungsstelle Fanprojekte weiter zu unterstützen, umzusetzen?