Ausweitung des IT-Sicherheitsgesetzes auf Impfstoffhersteller und Impfzentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Würden nach Ansicht der Bundesregierung die Hersteller von Impfstoffen und die digitalen Infrastrukturen der derzeit in Errichtung befindlichen Impfzentren dem an die zu beteiligten Verbände verschickten Referentenentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme ("IT-Sicherheitsgesetz 2.0", ITSiG 2.0 in der Fassung vom 9. Dezember 2020) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat nach unter die Schutzmechanismen des Gesetzes bzw. bereits vorliegender oder noch zu erarbeitender Verordnungen hierzu fallen?