Ausweitung des Investitionsschutzes im Rahmen des Energiecharta-Vertrages
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission in ihrem Textvorschlag zur Definition wirtschaftlicher Tätigkeit im Energiesektor (www.politico.eu/wp-content/uploads/2020/10/Commission-Proposal-Economic-Activity-and-Scope-ECT-October-26-2020-Scanned-Version1.pdf) im Rahmen des Modernisierungsprozesses des Energiechartavertrages (ECV), dass für bestimmte Gasinvestitionen der Investitionsschutz im Rahmen des ECV noch bis Ende 2030 bzw. 2040 gelten soll, und welche Risiken sieht sie darin im Hinblick auf einen möglichen zukünftigen Ausstieg Deutschlands aus der Erdgasnutzung?<br /> <br /> Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag der EU-Kommission in ihrem Textvorschlag zur Definition wirtschaftlicher Tätigkeit im Energiesektor (www.politico.eu/wp-content/uploads/2020/10/Commission-Proposal-Economic-Activity-and-Scope-ECT-October-26-2020-Scanned-Version1.pdf) im Rahmen des Modernisierungsprozesses des Energiechartavertrages (ECV), dass der Investitionsschutz des ECV auf Wasserstoff, Biomasse und den Betrieb und die Wartung diverser Anlagen, Maschinen und Infrastrukturen, die größtenteils für die Förderung, Verarbeitung und den Transport von fossilen Brennstoffen benötigt werden, ausgeweitet werden soll, und welche Kommentare hat die Bundesregierung zum Kommissionsvorschlag eingereicht?