Ausweitung des Familiennachzugs im Zuge der EU-Asylrechtsreform
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung in dem neuerlichen Kommissionsvorschlag zur EU-Asylrechtsreform zugrunde gelegten, erweiterten Familienbegriff, der auch volljährige Geschwister des jeweiligen Asylbegehrenden umfasst, die Gefahr einer Aushöhlung der Regelungen zum Asylrecht und einer damit einhergehenden Verschlechterung der Gesamtlage in Deutschland und der Europäischen Union (vgl. dazu Tichys Einblick vom 7. Oktober 2020 – <www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/e u-asylreform-neuer-familienbegriff-bringt-nochmehr-fluechtlinge/>, zuletzt abgerufen am 8. Oktober 2020)?