Ausweitung des Entschädigungsanspruchs bei Flugverspätungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung in den Sitzungen des Rates Verkehr, Telekommunikation und Energie (TTE-Rat) am 10. Juni und 10. Oktober 2013 dafür ausgesprochen, Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Vorschlages für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 dahingehend zu ändern, dass ein Entschädigungsanspruch bereits nach dreistündiger Verspätung ausgelöst wird, und wenn nein, wie will die Bundesregierung die Erhaltung des bestehenden Schutzniveaus wie auf Seite 125 des am 27. November 2013 beschlossenen Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD gewährleisten?