Ausweitung der Regelungen der Überbrückungshilfe III auf neue Betriebsstätten von bestehenden Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung vor, die Regelung der Überbrückungshilfe III für junge Unternehmen, die zwischen dem 1. August 2019 und 30. April 2020 gegründet worden sind, auch auf neue Betriebsstätten von bestehenden Unternehmen, im Zuge einer Betriebserweiterung durch beispielsweise die Eröffnung einer neuen Filiale, anzuwenden?