Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Durch welche konkreten Maßnahmen setzt die Bundesregierung die im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vom 12. März 2018 (Seite 127, Ziffern 5966 – 5973) vereinbarte "Ausweitung der parlamentarischen Kontrolle" der Nachrichtendienste insbesondere auch im Hinblick auf die durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in einem Referentenentwurf vom 7. März 2019 skizzierten und derzeit in der Diskussion befindlichen "Kompetenzerweiterungen des BfV" konkret um, welche laut Koalitionsvertrag gleichzeitig erforderlich seien?