Ausweitung der finanziellen Förderung künstlicher Befruchtungen durch den Bund bei nicht verheirateten Paaren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Werden nach der von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, angekündigten Ausweitung der finanziellen Förderung künstlicher Befruchtungen durch den Bund (BILD am Sonntag vom 17. Mai 2015, "Künstliche Befruchtung auch ohne Trauschein") nicht verheiratete Paare auch dann einen Zuschuss erhalten, wenn das jeweilige Bundesland seinerseits keine finanzielle Förderung gewährt bzw. diese weiterhin auf Ehepaare beschränkt?