Ausweitung der Fahrerlaubnis der Klasse B auf elektrisch betriebene Bürgerbusse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb gilt die seit Ende des Jahres 2014 bestehende Ausnahmeverordnung, nach der Inhabern von Fahrzeugen mit einer Gesamtmasse von maximal 4 250 Kilogramm (normal: 3 500 kg; www.gesetze-im-internet.de/fev2010ausav_4/BJNR243200014.html), die Elektroautos sind und dem Gütertransport dienen, das Fahren mit dem Führerschein der Klasse „B“ erlaubt, nicht auch für die ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrer sogenannter Bürgerbusse, und beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausnahmeregelung auf Bürgerbusse auszuweiten und damit die Elektromobilität auch in diesem Bereich zu fördern?