Ausweisung von Mitgliedern einer christlichen Missionsgruppe während eines Indien-Besuchs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung auf die meines Erachtens widerrechtliche Abschiebung einer Delegation der zur evangelischen Kirche gehörenden Gossner Mission anlässlich einer christlichen Begegnungsreise in der indischen Region Assam aus Indien reagiert, bzw. hat sie offiziell Protest bei der indischen Regierung eingereicht, wenn ja, wie, und wenn nein, weshalb nicht?<br /> <br /> Ergreift die Bundesregierung Maßnahmen, damit auch künftig religiöse Gruppen ungehindert Indien besuchen und Kontakte zu indischen religiösen Gruppen – auch christlichen Gruppen – vor Ort wahrnehmen und pflegen können sie und nicht von der indischen Regierung diskriminiert werden, wenn ja, welche, und wenn nein, weshalb nicht?<br /> <br /> Hat das Auswärtige Amt bzw. die deutsche Botschaft in Neu Delhi konkret etwas unternommen, um den weiterhin inhaftierten Mitarbeiter der Gossner Mission, M. B., der in Indien als Kontaktperson der Gossner Mission arbeitet, zu unterstützen bzw. seine unmittelbare Freilassung zu veranlassen, wenn ja, was, und wenn nein, weshalb nicht?<br /> <br /> Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung zur aktuellen Anwendung des Foreign Contribution Regulation Act (FCRA) durch die indische Regierung und zur damit verbundenen Anerkennung von Nichtregierungsorganisationen in Indien vor, und welches konkrete Vorgehen empfiehlt das Auswärtige Amt (AA) deutschen Nichtregierungsorganisationen, die in Indien tätig und auf Spendenmittel aus dem Ausland angewiesen sind (bitte auch angeben, ob das AA eine diesbezügliche Beratung anbietet)?