Ausweisung freiwilliger Beitragszahlungen für zwei Programme der Internationalen Arbeitsorganisation im Haushaltsplan
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch, der sich nach meiner Auffassung zwischen dem Tatbestand in den BMAS-Einzelplänen 2015 bis 2019 einerseits und ihrer Antwort auf die Fragen der Abgeordneten Ulrike SchielkeZiesing, andererseits ergibt (vgl. Spalte 2 "Sonstige" des Titels 687 31-022 "Beiträge an internationale Organisationen" in den BMAS-Einzelplänen, wo 2015 bis 2019 für "Besondere (freiwillige) Leistungen außerhalb des Mitgliedsbeitrags" kein Betrag enthalten ist, wohingegen die Bundesregierung aber in ihrer Antwort behauptet, Deutschland habe in den Jahren 2015 bis 2019 freiwillige Leistungen in Höhe von jährlich 1,5 Mio. Euro für zwei Programme der Internationalen Arbeitsorganisation erbracht; aus meiner Sicht sollten insofern besagte zwei Programme vielmehr aus den Mitgliedsbeiträgen und nicht über die freiwilligen Leistungen finanziert worden sein)?