Ausweisung des im Natura-2000-Gebiet befindlichen Dauergrünlands als "umweltsensibel"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum hat die Bundesregierung im Gesetzentwurf zum Direktzahlungen-Durchführungsgesetz in Artikel 15 (Dauergrünland in bestimmten Gebieten) das in Natura-2000-Gebieten befindliche Dauergrünland zu 100 Prozent als "umweltsensibles Dauergrünland" ausgewiesen, und wie begründet sie diese vollumfassende Ausschöpfung der von der Europäischen Kommission (Verordnung (EU) Nr. 1305/2013) vorgeschlagenen Gebietskulisse?<br /> <br /> Welche ökonomischen Folgen für die in diesen Gebieten wirtschaftenden Agrarbetriebe hätte diese 100-prozentige Ausweisung als "umweltsensibles Dauergrünland", und welche ökologischen Folgen würden damit einhergehen?