Ausweisersatz für türkische Staatsbürger
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Aussage eines Berliner Sprechers der Innenbehörde, dass man einen Ausweisersatz für türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, denen der Ausweis in türkischen Konsulaten in Deutschland entzogen wird, wohlwollend prüft (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/plus 182483006/Staatsbuergerschaft-Wie-tuerkische- Behoerden-Deutschtuerken-zu-Staatenlosen- machen.html), und gibt es vonseiten der Bundesregierung diesbezüglich ebenfalls einen Erlass oder Ähnliches, welcher eine wohlwollende Prüfung auf Ausweisersatz empfiehlt?