Ausweis von Ergebnissen zu Betriebsprüfungen im Kontext des Statistikerlasses des BMF
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern entsprechen aus Sicht der Bundesregierung die vom Nachrichtenmagazin "DER SPIEGEL" im Artikel "Um Milliarden verrechnet" (vom 18. August 2018) zitierten Feststellungen des Bundesrechnungshofs (Angabe einer überhöhten Anzahl an Betriebsprüfungen; doppelt zu hoch berechnete Mehreinnahmen durch Betriebsprüfungen), wonach "auch der Statistikerlass des Bundesfinanzministeriums den Ausweis falscher Ergebnisse" begünstige, der Realität, und welche Maßnahmen werden seitdem ergriffen, um einen realitätsgetreuen Ausweis von Ergebnissen zu tatsächlich stattgefundenen Betriebsprüfungen zu ermöglichen?