Auswahlverfahren zur Stellenbesetzung des Stiftungsvorstands der Stiftung Datenschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie war die Stelle des Stiftungsvorstands der Stiftung Datenschutz öffentlich ausgeschrieben, und, wenn keine Ausschreibung erfolgte, warum wurde von einer Ausschreibung abgesehen?<br /> <br /> War die Ausschreibung nach Auffassung der Bundesregierung geboten, und wenn nein, nach welchen Kriterien wurde dann im Auswahlverfahren die Stelle besetzt?<br /> <br /> Wie viele Bewerbungen sind für diese Stelle eingegangen, und welches Gremium hat letztlich über die Besetzung der für den Vorstand der Stiftung Datenschutz vorgesehenen Stelle entschieden?<br /> <br /> Hat sich die Bundesregierung bemüht, einen in der Öffentlichkeit bekannten renommierten Datenschützer für den Vorstand der Stiftung zu gewinnen, und wenn nein, warum nicht?