Auswahlprozess möglicher Endlagerstandorte in der Tschechischen Republik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beruht nach Kenntnis der Bundesregierung die Auswahl von vier möglichen Endlagerstandorten in der Tschechischen Republik – zwei davon 50 bis 60 Kilometer von der deutschen Grenze entfernt – unter dem Einsatz eines beratenden Expertengremiums der Behörde für die Endlagerung radioaktiver Abfälle (RAWRA – Radioactive Waste Repository Authority) auf einem in Tschechien gesetzlich verankerten Prozess (ggf. bitte unter Angabe der Gesetzesgrundlage – vgl. www.novinky.cz/domaci/clanek/vyber-lokalit-pro-jaderne-uloziste-se-zuzil-na-ctyri-mista-40326482), und hat die Bundesregierung die Einbindung der deutschen Öffentlichkeit am Auswahlverfahren mittels einer grenzüberschreitenden Konsultation gefordert (z. B. im Rahmen der deutsch-tschechischen Kommission [DTK], www.bmu.de/themen/atomenergie-strahlenschutz/nukleare-sicherheit/internationales/bilaterale-zusammenarbeit/)?