Auswahlkriterien von Bundesbehörden bei der Anwerbung ausländischer Fachkräfte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien werden in Deutschland (durch Bundesministerien inklusive nachgeordneter Behörden sowie – nach Kenntnis der Bundesregierung – die Bundesländer) für die Anwerbung ausländischer (Fach-)Arbeitskräfte geeignete Ziele (Länder, -regionen bzw. -bevölkerungsgruppen) ausgewählt, und wie stimmt die Bundesregierung ihre Bemühungen mit denen der Bundesländer so ab, dass ein Konkurrieren in identischen Regionen um ähnliche Personengruppen möglichst unterbleibt?