Ausübung zulassungspflichtiger Tätigkeiten durch Fremdfirmen als illegale Arbeitnehmerüberlassung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern ist es richtig, dass die Ausübung zulassungspflichtiger Tätigkeiten durch eine Fremdfirma nur dann möglich ist, wenn im entsprechenden Vertrag (meist ein Werkvertrag) explizit geregelt ist, dass der Zulassungsinhaber ein Weisungsrecht gegenüber dem Mitarbeiter der Fremdfirma hat und die Mitarbeiter damit der faktischen Kontrolle des zugelassenen Lebensmittelunternehmers unterliegen?<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass dies dem Grundgedanken des Werkvertrages widerspricht, und damit in vielen Bereichen, in denen häufig mit Unternehmen aus Ost-Europa zusammengearbeitet wird, eine illegale Arbeitnehmerüberlassung erfolgt?