Ausübung von Nebentätigkeiten der Mitarbeiter der Bundeswehr-Feuerwehren nach der Umstrukturierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können auch nach der Umstrukturierung Mitarbeiter der Bundeswehr-Feuerwehren, im Rahmen des bestehenden Genehmigungsverfahrens, weiterhin Nebentätigkeiten ausüben, oder müssen bestehende Nebentätigkeiten gekündigt werden? <br /> <br /> Welche Voraussetzungen müssen bestehen, um auch weiterhin eine Nebentätigkeit auszuüben?