Ausübung einer Beschäftigung durch Menschen aus den Westbalkanländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern bewertet die Bundesregierung die Westbalkanregelung als Erfolg, auch in Anbetracht der Diskrepanz zwischen 75 577, von der Bundesagentur für Arbeit erteilten, Zustimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung und lediglich 25 341 erteilten Visa zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Absatz 2 der Beschäftigungsverordnung an Staatsangehörige der Westbalkanländer im Jahr 2017 (Bundestagsdrucksache 19/2018), und plant die Bundesregierung, ähnliche Regelungen mit den sicheren Herkunftsstaaten Ghana und Senegal und/oder den geplanten sicheren Herkunftsstaaten Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien einzuführen?