Ausübung des Selbsteintrittsrechts durch das BKA seit 2009
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In wie vielen Fällen wurde das dem Bundeskriminalamt eingeräumte Selbsteintrittsrecht seit dem 1. Januar 2009 bis zum 30. September 2019 ausgeübt (bitte nach Jahren einerseits und dem Rechtsgrund des Selbsteintritts – § 4a Satz 1 Nummer 1 bis 3 des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG – bzw. § 5 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BKAG – aufschlüsseln. Für das Jahr der Änderung der Rechtsgrundlage 2018 ist keine gesonderte Aufschlüsselung bis zum 24. Mai 2018 bzw. ab dem 25. Mai 2018 erforderlich)?