Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts im Milieuschutzgebiet
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche gesetzgeberischen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung zur Wiederherstellung eines im Interesse des Gemeinwohls ausgeübten kommunalen Vorkaufsrechts der Kommunen im Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung (,,Milieuschutzgebiet") gemäß § 24 Absatz l Nummer 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) zu ergreifen, dessen Ausübung durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 2021 (Az. BVerwG 4 C 1/20), das im Lichte des § 26 Nummer 4 Alternative 2 BauGB die Anwendung des kommunalen Vorkaufsrechts für ausgeschlossen in Fällen erklärt, in denen das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und ein auf ihm errichtetes Gebäude keine Missstände oder Mängel im Sinne des § 177 Absatz 2 und 3 Satz 1 BauGB aufweist, in fast allen Fällen unmöglich gemacht wurde?