Ausübung der Staatsgewalt in Venezuela durch den Interimspräsidenten Juan Guaidó
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit übte nach Erkenntnissen der Bundesregierung der von ihr als Interimspräsident anerkannte Präsident der Nationalversammlung Venezuelas, Juan Guaidó, zum Zeitpunkt der Anerkennung die effektive Kontrolle über die Staatsgewalt, einschließlich der Streitkräfte und des Sicherheitsapparates aus, und was hat die Bundesregierung dazu bewogen, durch die Anerkennung Juan Guaidós die gängige Praxis zu beenden, Staaten anzuerkennen, aber nicht Regierungen oder einzelne Personen?