Ausübung der Staatsgeschäfte durch den thailändischen König während seines Aufenthaltes in Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit kann die Bundesregierung angesichts von Recherchen von Medien und thailändischen Menschenrechtsaktivistinnen und -aktivisten, wonach der König von Thailand Vajiralongkorn bzw. Rama X. seine Amtsgeschäfte zu einem großen Teil von seinem Zweitwohnsitz im bayerischen Tutzing aus betreibt, sicherstellen, dass – wie Bundesaußenminister Heiko Maas im Oktober 2020 gefordert hat, "Politik, die das Land Thailand betrifft, nicht von deutschem Boden auszugehen hat", und welche Schritte hat die Bundesregierung gegebenenfalls eingeleitet, um bezüglich des thailändischen Königs die Ankündigung von Heiko Maas, "Wenn es Gäste in unserem Land gibt, die von unserem Land aus ihre Staatsgeschäfte betreiben, dem würden wir immer deutlich entgegenwirken wollen", zu realisieren (www.tagesschau.de/investigativ/wdr/thailand-koenig-111.html; www.focus.de/kultur/royals/ramax-lebt-steuerfrei-am-starnberger-see-thai-koenig-schuldet-bayern-milliarden-doch-der-freistaat-wird-das-geld-wohl-niemals-sehen_id_2133092 7.html; www.spiegel.de/ausland/rama-x-thailand s-koenig-bricht-womoeglich-recht-in-deutschland-a-c9c89cb4-0182-4ce7-b144-01d6d760e037)?