Ausübung der privaten Fischerei bei geltender Ausgangssperre
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Ausübung der privaten Fischerei bei geltender Ausgangssperre auch nach 22 Uhr noch gestattet, insbesondere im Hinblick auf die Nahrungsbeschaffung aber auch eventuelle Tier- und Naturschutzaspekte, wie der Hege und Kontrolle des Fischbestandes?