Austauschformat zwischen Sicherheitsbehörden und zivilgesellschaftlichen Akteuren im Bereich Rechtsextremismusprävention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie genau soll das nach Nummer 16 des Maßnahmenkatalogs im Kampf gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus (www.bundesregierung.de/resource/blob/992814/1819984/4f1f9683cf3f3faddf90e27f09c692abed/2020-11-25-massnahmen-rechtsextremi-data.pdf?download=1) zu schaffende vertrauensbildende Austauschformat zwischen Sicherheitsbehörden und in der Rechtsextremismusprävention tätigen zivilgesellschaftlichen Akteuren auf Bundes- und Landesebene konkret ausgestaltet sein, und um welche zivilgesellschaftlichen Akteure soll es sich dabei im Einzelnen handeln?