Austausch von Personendaten polizeibekannter linker Aktivisten anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welchen ausländischen Partnerbehörden haben die Behörden des Bundesinnenministeriums (Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz; auch in ihrer Funktion als Zentralstelle für die Weitergabe an zuständige Landesbehörden) anlässlich des G20-Gipfels in Hamburg Personendaten von polizeibekannten linken Aktivisten ausgetauscht, weitergegeben oder empfangen, etwa um die Aus- und Einreise bestimmter Personen zu unterbinden, ihre Akkreditierung als Journalisten zu überprüfen oder andere polizeiliche oder geheimdienstliche Maßnahmen gegen diese Personen vorzubereiten, und welche Löschfristen existieren für die von deutschen Behörden jeweils weitergegebenen oder erhaltenen Sammlungen von Personendaten (bitte für jede Partnerbehörde darstellen)?