Austausch mit dem GKV-Spitzenverband in Bezug auf die Förderung der Selbsthilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> In welchem Austausch steht die Bundesregierung mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf Basis der in § 20h SGB V geregelten Förderung der Selbsthilfe durch die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung hinsichtlich der Ablehnung von Projekten und Widersprüchen, und sieht die Bundesregierung durch die Förderpraxis das Ziel des § 20h SGB V noch als erfüllt an?