Ausstieg Russlands aus der Gemeinsamen Beratungsgruppe des Vertrages über die Konventionellen Streitkräfte in Europa
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Regierung der Russischen Föderation ihren für den 11. März 2015 verkündeten Ausstieg aus der Gemeinsamen Beratungsgruppe des Vertrags über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE-Vertrag) nach Kenntnis der Bundesregierung mit konkreten Schritten verbunden, die zu einer rechtswirksamen Kündigung des KSE-Vertrags geführt haben, und falls nein, welche aktuelle Rechtsauffassung vertritt die russische Seite nach Kenntnis der Bundesregierung zur weiteren rechtlichen Bindung Russlands an das KSE-Vertragswerk und die darin vereinbarten Anteilsobergrenzen für die zu beschränkenden Waffensysteme (Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriewaffen, Kampfflugzeuge und Angriffshubschrauber)?