Ausstieg aus dem routinemäßigen Töten männlicher Eintagsküken
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Fortschritte erzielte die Bundesregierung hinsichtlich der Umsetzung des vor einem Jahr durch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig geforderten (Urteil vom 13. Juni 2019, Az. 3 C 28.16) Ausstiegs aus dem routinemäßigen Töten männlicher Eintagsküken von Legelinien, und wie werden Alternativen wie die Nutzung von Zweinutzungsrassen oder sogenannte "Bruderhahn-Initiativen" konkret unterstützt?<br />