Ausstellung vorläufiger Betriebsgenehmigungen für Schiffe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es in Deutschland möglich, vorläufige Betriebsgenehmigungen für Schiffe auszustellen, damit diese schon eingesetzt werden können, während in einem überschaubaren Zeitraum von maximal drei Wochen eine nicht sicherheitsrelevante Frage geklärt oder eine nicht sicherheitsrelevante Komponente nachgerüstet wird, damit alle Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden, und wie wird dies nach Kenntnis der Bundesregierung in den Nachbarstaaten an Nord- und Ostsee gehandhabt?