Ausstellung von ärztlichen Attesten für Personen ohne Bleibeerlaubnis
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche genaue empirische Grundlage stützte sich Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière, als er gegenüber der „Rheinischen Post“ vom 16. Juni 2016 beklagte, dass „immer noch zu viele Atteste von Ärzten ausgestellt“ würden, „wo es keine echten gesundheitlichen Abschiebungshindernisse gibt“ – was nach meiner Ansicht vielen Ärztinnen und Ärzten falsche Diagnosen unterstellt – (bitte das entsprechende Datenmaterial und Quellen darlegen, auch in Bezug darauf, dass die Atteste womöglich unzutreffend seien und worauf sich dies stützt), und welche Daten aus den Bundesländern oder sonstigen empirischen Erkenntnissen liegen dem Bundesinnenminister vor, aufgrund derer er „Vollzugsdefizite“ auf Seiten der Bundesländer beklagte, etwa in Bezug auf unangekündigte Abschiebungen und Leistungskürzungen bei mangelnder Mitwirkung oder Nichtausreise (bitte so ausführlich wie möglich darlegen)?