Ausstellung eines gültigen EU-Haftbefehls durch deutsche Staatsanwälte
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem am 27. Mai 2019 ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in welchem entschieden wurde, dass Staatsanwälte in Deutschland nicht die nötige Unabhängigkeit besitzen, um einen auch in anderen Mitgliedstaaten gültigen EU-Haftbefehl auszustellen (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=F2CE0DC74088B3BD057815F2E87A603Fßtext=&docid=214466&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=487151), und wann kann mit einer diesbezüglichen Umsetzung gerechnet werden?