Ausstehende Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für eine Ratifikation des 12. Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welche Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), die eine Entscheidung über die Ratifikation des 12. Protokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ermöglichen soll (vgl. die Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Max Stadler auf meine Mündliche Frage 84, Plenarprotokoll 17/116, Anlage 55), wartet die Bundesregierung konkret, und welche Erkenntnisse für ihren Prüfungsvorgang erwartet bzw. erhofft sie sich daraus?