Ausstattung der afghanischen Lokalpolizei
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der Aussage des Kommandeurs der Bundeswehr in Kunduz, Oberst J. S. (Monitor-Sendung vom 17. Oktober 2013), der zum Verhältnis der Bundeswehr zur afghanischen Lokalpolizei (ALP) mit den Worten zitiert wird: "Wir haben sie auch ausgestattet", und ihrer eigenen Aussage in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 17/10665), in der es heißt: "Die Bundesregierung beteiligt sich weder an Aufstellung, Ausrüstung noch an Ausbildung der ALP", und welche Ausgestaltung hat die Zusammenarbeit mit der ALP im Einzelnen (bitte vollständig auch unter Angabe der gewährten Ausrüstung aufzählen)?