Aussprache zu den polnischen Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und beim Verfassungsgericht im EU-Rat
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die bereits unter anderem von der EU-Kommission kritisierten Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk sowie beim Verfassungsgericht durch die polnische Regierung (u. a. Handelsblatt vom 4. Januar 2016) im Rahmen des im Dezember 2014 vom Europäischen Rat beschlossenen Dialogs zur Förderung und zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zum Gegenstand einer Adhoc-Aussprache im EU-Rat zu machen, und wenn nicht, warum nicht?