Aussetzung von Klagen bis zur Erledigung eines Musterfeststellungsverfahrens
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in wie vielen Fällen bislang Kläger, die nicht in ihrer Eigenschaft als Verbraucher geklagt haben, (erfolgreich) beantragt haben, das Verfahren gemäß § 148 Absatz 2 ZPO bis zur Erledigung des Musterfeststellungsverfahrens auszusetzen?