Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung im Falle des Inkrafttretens des Zugangserschwerungsgesetzes, die im Koalitionsvertrag beabsichtigte Aussetzung des Gesetzes für ein Jahr ohne zeitliche Verzögerung sicherzustellen?