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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-276311

Aussetzung des UNHCR-Resettlement-Verfahrens

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass von der Aussetzung des UNHCR-Resettlement-Verfahrens durch die Bundesregierung (https://www.infomigrants.net/en/post/28958/germany-to-move-2020-resettlement-contingent-into-2021) seit letztem Jahr u. a. eine Gruppe von über 100 eritreischen Geflüchteten betroffen ist, die trotz des abgeschlossenen Notevakuierungsverfahrens durch das UNHCR in einem Flüchtlingscamp in Niger festsitzt, weil die deutschen Behörden auch hier weiterhin darauf bestehen, mit den Geflüchteten vor Ort persönliche Interviews durchzuführen, diese Befragungen aber aufgrund der Pandemielage seit Monaten ausgesetzt sind, und wie begründet die Bundesregierung es, dass sie nicht so wie andere Aufnahmeländer verfährt, die ihre Resettlement-Verfahren aufgrund der Pandemielage vereinfacht haben, z. B. Video-Interviews durchführen (https://www.reuters.com/article/uk-health-coronavirus-africa-refugees-in-idINKBN25R0N0) oder ihre Aufnahmeentscheidungen derzeit direkt anhand der vom UNHCR angefertigten Dossiers treffen (https://reliefweb.int/sites/reliefweb.int/files/resources/UNHCR%20Niger_Factsheet%20Update_ETM_January%202021.pdf)?