Aussetzung des Schiedsgerichtsverfahrens Vattenfall gegen Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung in dem Vattenfall-Verfahren (ARB/12/12) vor dem Schiedstribunal wegen des Achmea-Urteils des EuGH einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Klärung der Zuständigkeit des Tribunals (z. B. durch den EuGH) gestellt bzw. dies angeregt, um die weiteren Verfahrenskosten zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht?