Aussetzung des Dublin-Verfahrens bei syrischen Flüchtlingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die bei der Antwort der Bundesregierung benutzte Vergangenheitsform auf Bundestagsdrucksache 18/6403 zu Frage 45 des Abgeordneten Johannes Singhammer, S. 34, "die vorübergehende faktische Aussetzung des Dublin-Verfahrens bei syrischen Asylsuchenden diente dem Zweck, bestehende verfahrensökonomische Engpässe auszugleichen", so zu verstehen, dass diese Aussetzung der Dublin-Verfahren bei syrischen Flüchtlingen derzeit oder künftig nicht mehr erfolgen soll (bitte die derzeitige Praxis im Detail schildern), und wovon ist abhängig, wann bzw. ob Dublin-Rücküberahmeersuchen bei syrischen Asylsuchenden wieder gestellt werden vor dem Hintergrund, dass solche Verfahren in der Vergangenheit im Ergebnis nur zu vergleichsweise wenigen Überstellungen geführt haben (vgl. z. B. Bundestagsdrucksache 18/4980, Antworten zu den Fragen 5a und 5c der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. und das BAMF derzeit überlastet ist (bitte ausführen)?