Aussetzung der verpflichtenden Qualitätssicherung bei Hysterektomien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Entspricht es dem Willen des Gesetzgebers, wenn die verpflichtende Qualitätssicherung bei Hysterektomien durch Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausgesetzt und nur noch freiwillig fortgeführt wird, und wie wird die Bundesregierung dagegen vorgehen?<br /> <br /> Welche weiteren Schritte schlägt die Bundesregierung vor, angesichts der in Deutschland hohen Rate von totalen Uterusexstirpationen und der Inzidenz postoperativer Komplikationen?