Aussetzung der Passpflicht für bestimmte Gruppen von Asylsuchenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Für welche Asylsuchende hat das Bundesministerium des Innern die Passpflicht für in das Bundesgebiet einreisende Ausländer nach den §§ 3 und 14 des Aufenthaltsgesetzes für Asylsuchende ausgesetzt, und wenn ja, aus welchen Gründen gilt die Aussetzung (bitte unter Angabe des Gültigkeitszeitraumes)?