Aussetzung der geschäftsführenden Tätigkeit des Vorstands der Conterganstiftung von Februar bis April 2016
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf welcher Rechtsgrundlage hat der Vorstand der Conterganstiftung seine geschäftsführende Tätigkeit vom 26. Februar 2016 bis zum 6. April 2016 ruhen lassen, und welche Mitglieder des Stiftungsrats der Conterganstiftung (namentlich) wurden darüber informiert?<br /> <br /> Wann genau und von wem wurden diese Stiftungsratsmitglieder jeweils darüber informiert, dass der Vorstand der Conterganstiftung seine geschäftsführende Tätigkeit vom 26. Februar 2016 bis zum 6. April 2016 ruhen ließ?<br /> <br /> Welche Vertretungsregelung gibt es für den Vorstand der Conterganstiftung grundsätzlich, wenn dieser seine geschäftsführende Tätigkeit ruhen lässt, und wie wurden vom 26. Februar 2016 bis zum 6. April 2016 wirksame Handlungen vorgenommen, insbesondere Anträge auf Leistungen zur Deckung spezifischer Bedarfe beschieden?