Aussetzung der Datenübermittlung nach der ELENA-Datensatzverordnung und Löschung der erhobenen Daten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung meine Ansicht, dass es, nachdem die Testphase des ELENA-Verfahrens um zwei Jahre verlängert wurde, als Konsequenz hieraus dringend angeraten wäre, die Übermittlung der betreffenden Daten schnellstmöglich auszusetzen und bereits übermittelte Daten zu löschen, um so einem datenschutz-und verfassungsrechtlich untragbaren Zustand des Nichterfüllenkönnes des verfassungsrechtlich garantierten Auskunftsanspruchs der Beschäftigten vor dem Jahr 2014 ein Ende zu bereiten, und für wann plant die Bundesregierung die Aussetzung der Datenübermittlung und die Löschung der bereits übermittelten Daten?