Aussetzung der Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Schienenlärmschutzgesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet die Bundesregierung die Aussetzung der Bußgeldvorschriften bei Verstößen gegen das Schienenlärmschutzgesetz, obwohl ein entsprechendes Ersuchen des Verbandes der Güterwagenhalter in Deutschland e. V. (VPI) noch im April 2020 abgelehnt wurde (vgl. "Bahn-Manager" vom 24. November 2020, www.bahn-manager.de/schienenl%C3%A4rmschutzgesetz-ab-2021-konsequent-umsetzen/)?