Aussetzung der Bearbeitung von Anträgen der Firma Heckler & Koch für den Export von Kriegswaffen und Rüstungsgütern nach Mexiko
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Liegt der Grund dafür, dass die Bundesregierung die Bearbeitung von Anträgen des Unternehmens Heckler & Koch GmbH für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern nach Mexiko ausgesetzt hat (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/4383), in einer mutmaßlichen Unzuverlässigkeit des Unternehmens Heckler & Koch GmbH oder in der mutmaßlichen Unzuverlässigkeit der mexikanischen Regierung, im Besonderen hinsichtlich der Einhaltung der von ihr abgegebenen Endverbleibserklärungen oder aus welchem anderen Grund wurde die Bearbeitung dieser Anträge ausgesetzt?<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Meinung, dass auch alle weiteren Endverbleibserklärungen eines Landes oder eines Unternehmens als nicht verlässlich eingestuft werden müssen, wenn das Land oder das Unternehmen bereits in einem Fall im Verdacht stehen, die Endverbleibserklärung nicht eingehalten zu haben, und wenn nicht, warum nicht?