Aussetzung bzw. Lockerung der Schuldenbremse zur Finanzierung der Folgekosten der Corona-Pandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilen alle Mitglieder der Bundesregierung und insbesondere die Bundeskanzlerin den Vorschlag vom Chef des Bundeskanzleramts und Bundesministers für besondere Aufgaben Dr. Helge Braun zur Finanzierung der Folgekosten der CoronaPandemie die Schuldenbremse in Artikel 109 GG formell länger auszusetzen beziehungsweise zu lockern (www.tagesspiegel.de/politik/dramatische-explosion-der-corona-kosten-merkels-blick-in-ein-schwarzes-loch/26860602.html), oder erwägt die Bundesregierung, sich zum gleichen Zweck auf die Ausnahmeklausel dort in Absatz 3 Satz 2 "für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen" zu berufen?